§ 15 HOAI - PMN Projektmanagement Nöchel PROLOGM Projektlogistik Management

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§ 15 HOAI - Leistungsbild Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten

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(2) Das Leistungsbild setzt sich wie folgt zusammen

Leistungsbild 8 / Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Grundleistungen:

1. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung,
den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik
und den einschlägigen Vorschriften

2. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs.1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis

3. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

4. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen

5. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)

6. Führen eines Bautagebuches

7. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen

8. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln

9. Rechnungsprüfung

10. Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht

11. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

12. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen,
zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle

13. Auflisten der Gewährleistungsfristen

14. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel

15. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen
im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

Besondere Leistungen:

1. Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes

2. Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen

3. Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht

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